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Unterschiedliche Vertragslaufzeiten, Indexierungen und Sonderwünsche — ohne professionelle Verwaltung verlieren Sie den Überblick.
Sie erwarten Reporting, Budgetplanung und proaktive Werterhaltung — nicht nur Schlüsselverwaltung.
Wohnen und Gewerbe unter einem Dach: unterschiedliche Abrechnungslogik, doppelter Aufwand.
Branchenspezifische Anforderungen an Technik, Brandschutz und Betriebssicherheit brauchen einen Verwalter, der das kennt.
Grundverwaltung erfolgt im vereinbarten Rahmen (Verwaltervertrag). Sonderleistungen entstehen bei Mieterwechseln, Umbauten, Indexverhandlungen oder erhöhtem Abstimmungsaufwand und werden nach vorheriger Information nach Aufwand abgerechnet.
Maßgeblich ist der Verwaltervertrag. Sonderleistungen werden nach vorheriger Information nach Aufwand abgerechnet. Erhöhter Kommunikations- und Abstimmungsaufwand gilt als Sonderleistung. Fremdkosten (Anwalt, Gutachter, Handwerker) werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
Wir klären Objekt, Mieterstruktur und Verwaltungsstand. Bei Bedarf kurzer Vor-Ort-Check – kostenlos und unverbindlich.
Mietverträge, Indexierungen, Laufzeiten, Optionen, Nebenkostenvorauszahlungen, Dienstleisterverträge – wir erfassen alles strukturiert.
Sie erhalten ein Angebot mit klarer Abgrenzung: Grundverwaltung im vereinbarten Rahmen, Sonderleistungen nach Aufwand – nur nach vorheriger Information.
Mieterinformation, Zahlungswege, Dienstleisterübernahme, Ablage & Reporting – und ein klarer Startplan für die ersten 30 Tage.
Gewerbemietverträge sind individueller: Indexierungen, Optionsklauseln, abweichende Betriebskostenregelungen, längere Laufzeiten. Die Verwaltung erfordert spezialisiertes Know-how und sorgfältige Fristenkontrolle.
Bürogebäude, Einzelhandelsflächen, Logistik- und Lagerhallen, Praxen, Ärztehäuser, Gastronomie und gemischt genutzte Objekte.
Die Vergütung richtet sich nach Einheitenzahl, Objektkomplexität und Leistungsumfang. Im Erstgespräch nennen wir eine realistische Spanne und erstellen danach ein transparentes Angebot.
Die Grundverwaltung läuft im vereinbarten Rahmen (Verwaltervertrag). Zusatz entsteht bei Mieterwechseln, Umbauten, Indexanpassungen oder erhöhtem Abstimmungsaufwand und wird nach vorheriger Information nach Aufwand abgerechnet.
Ja – als Zusatzleistung. Vermarktung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Vertragsverhandlung, separat beauftragt.
Wir arbeiten mit klaren Eskalationsstufen (Mahnung → Fristsetzung → weitere Schritte). Wenn gerichtliche Schritte nötig werden, ist das eine Zusatzleistung (Koordination).
Gewerbe-Nebenkostenabrechnungen unterliegen anderen Regelungen als im Wohnbereich (z. B. umlagefähige Positionen, Vorwegabzüge). Wir rechnen korrekt nach den vertraglichen Vereinbarungen ab.
Wir überwachen die Indexklauseln und informieren Sie, wenn eine Anpassung möglich ist. Die Durchführung (Berechnung, Zustellung, ggf. Verhandlung) ist eine Sonderleistung.
Mieterumbau und -ausbau sind Sonderleistungen. Wir koordinieren Planung, Abnahme und Dokumentation – separat beauftragt und nach Aufwand abgerechnet.
Wir übernehmen die laufende Kommunikation im üblichen Verwaltungsrahmen. Bei erhöhtem Abstimmungsaufwand (z. B. umfangreiche Verhandlungen, wiederholte Rückfragen) gilt das als Sonderleistung.