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Wir respektieren Ihre Privatsphäre.
Wir nutzen Cookies und ähnliche Speicherverfahren gemäß § 25 TTDSG. Nicht-essenziell nur mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) — freiwillig, jederzeit widerrufbar.
Vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe – wir begleiten Sie sicher durch den gesamten Prozess.
Wir klären Ihre Kaufziele, Ihr Budget und Ihr Suchprofil – und prüfen, ob aktuelle Angebote passen oder ein Suchauftrag sinnvoll ist.
Gezielte Objektvorschläge aus unserem Bestand und Netzwerk. Persönliche Besichtigungen – ohne Massenveranstaltungen.
Wir prüfen die Objektunterlagen inkl. Grundbuchstand (Abt. I–III) auf Auffälligkeiten – WEG-Protokolle, Rücklagen, Dienstbarkeiten und Lasten.
Markt-Vergleichscheck, Argumentationspunkte für die Preisverhandlung, klare Einschätzung ohne Übertreibung.
Wir begleiten bis zum Notartermin: Finanzierungsnachweis vorbereiten, Kaufvertragsentwurf durchgehen, offene Fragen klären.
Übergabeprotokoll, Zählerstände, Schlüssel – vollständig dokumentiert. Sie ziehen ein, wir sind dabei.
Wir helfen Ihnen, Unterlagen zu strukturieren, Risiken früh zu erkennen und den Kaufprozess sauber bis zum Notar zu begleiten. Keine Rechtsberatung – aber echte Orientierung.
Wir gehen den Grundbuchstand mit Ihnen durch: Eigentümerverhältnisse (I), Rechte & Lasten wie Wegerecht, Wohnrecht, Nießbrauch (II) und Grundschulden/Hypotheken (III). Wir erklären, was handlungsrelevant ist.
Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Hausgeldabrechnungen, Instandhaltungsrücklagen und Hinweise auf Sonderumlagen – die entscheidenden Unterlagen vor dem Kauf einer Eigentumswohnung.
Bei vermieteten Objekten prüfen wir Mietverträge, Nebenkosten, Kautionen, Mieterhöhungspotenzial und laufende Verpflichtungen – vollständige Übersicht vor dem Kauf.
Wenn das Objekt über uns vermarktet wird, ist die Käuferbegleitung im Rahmen der regulären Maklerprovision enthalten. Bei externen Objekten sprechen wir offen darüber. Fragen Sie einfach an.
Wir schauen den Grundbuchstand (Abt. I–III) mit Ihnen durch: Abt. I (Eigentümer), Abt. II (Dienstbarkeiten, Wohnrecht, Nießbrauch, Vormerkungen), Abt. III (Grundschulden, Hypotheken). Wir erklären, was relevant ist und was vor Kauf geregelt sein muss. Die rechtlich verbindliche Prüfung erfolgt durch den Notar.
Bei Eigentumswohnungen gibt es neben dem Grundbuch eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Wir prüfen Teilungserklärung, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, aktuelle Hausgeldabrechnungen sowie die Höhe der Instandhaltungsrücklage. Niedrige Rücklagen oder beschlossene Sonderumlagen können teuer werden – das zeigen wir frühzeitig auf.
Ja. Wir bereiten den Termin vor, helfen bei der Klärung offener Fragen zum Kaufvertragsentwurf und sind bei Bedarf als Ansprechpartner dabei. Die rechtliche Ausgestaltung und Beurkundung erfolgt ausschließlich durch den Notar.
Ja. Die Auflassungsvormerkung wird nach Vertragsabschluss in Abt. II des Grundbuchs eingetragen und sichert Ihren Eigentumsübergangsanspruch. Der Verkäufer kann das Objekt nicht mehr anderweitig verkaufen oder belasten, bis die endgültige Umschreibung erfolgt ist.
Grob 6–12 Wochen: ca. 2–6 Wochen bis zum Notartermin (Vorbereitung, Unterlagen, Terminvergabe), dann 4–6 Wochen bis zur Kaufpreisfälligkeit und Eigentumsumschreibung – abhängig von Grundbuchamt und Finanzierung. Wir halten alle Fristen im Blick.
Alle Angaben dienen der allgemeinen Information. Rechtliche und steuerliche Fragen klären Sie bitte mit einem Notar oder Rechtsanwalt.