Ein Verwalterwechsel ist kein Hexenwerk – aber er scheitert in der Praxis fast immer an zwei Dingen: unsauberem Beschluss und fehlenden Unterlagen. Hier bekommen Sie eine klare Reihenfolge, eine Unterlagen-Checkliste und die typischen Stolperfallen.
1) Der Ablauf in der richtigen Reihenfolge
- Beschluss vorbereiten: Abberufung alter Verwalter + Bestellung neuer Verwalter + ggf. Vertragsfreigabe/Ermächtigung – alles in einem Beschluss fassbar (§ 26 WEG).
- Vertrag sauber definieren: Laufzeit, Vergütung, Grundleistungen, Sonderleistungen, Kündigungsregeln, Vollmachten.
- Übergabetermin festlegen: mit Protokoll, klaren Verantwortlichkeiten und schriftlichen Fristen.
- Unterlagen & Zugänge übernehmen: Papier und digital, Bank, Dienstleister, Versicherungen.
- Bestandsaufnahme: Rückstände, offene Schäden, laufende Maßnahmen, Verträge, Fristen.
2) Unterlagen-Checkliste (die Sie wirklich brauchen)
Wenn Sie nur „ein paar Ordner“ bekommen, sind Sie später der Dumme. Bestehen Sie auf Struktur – wie auf einer Baustelle: ohne Plan wird es teuer.
A) WEG-Grundlagen
- Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung
- Aufteilungspläne (falls vorhanden)
- Beschlusssammlung (aktuell und vollständig)
- Protokolle der Eigentümerversammlungen (mind. 5 Jahre)
B) Finanzen / Abrechnung
- Jahresabrechnungen + Wirtschaftsplan (mind. 3 Jahre)
- Kontenpläne / Buchungsjournale / Belegablage
- Hausgeld-Rückstände, Mahnläufe, Ratenvereinbarungen
- Rücklagenstand + Rücklagenkonto-Nachweise
- Bankzugänge / Vollmachten (Hauskonto, Rücklagenkonto)
C) Verträge / Dienstleister
- Hausmeister, Reinigung, Winterdienst
- Wartungsverträge (Aufzug, Heizung, Rauchwarnmelder etc.)
- Versicherungen (Police + Schadenshistorie)
- Versorger / Messdienst / Telekom (falls Gemeinschaft)
D) Technik / Objekt
- Pläne/Unterlagen (Heizung, Elektro, Dach, Leitungen – was da ist)
- Schadensfälle + Korrespondenz + Gutachten
- Laufende Maßnahmen (Angebote, Vergaben, Termine)
- Schlüsselverzeichnis (General-, Technik-, Kellerschlüssel)
3) Übergabeprotokoll – was drin sein muss
- Datum, Beteiligte, Objekt, Beschlussgrundlage
- Unterlagenliste mit „übergeben / fehlt / wird nachgereicht bis…“
- Zugangsdaten (Bank, Portale) – ideal als separates, versiegeltes Dokument
- Offene Punkte (Schäden, Verfahren, Fristen, laufende Maßnahmen)
- Unterschriften (alter/neuer Verwalter, Beirat wenn möglich)
4) Typische Fehler (und warum die richtig Geld kosten)
- Beschluss zu schwammig: „Wir wechseln den Verwalter“ reicht nicht – Bestellung, Abberufung und Ermächtigung müssen korrekt gefasst sein.
- Bankvollmacht nicht geregelt: Dann hängt die WEG im Zahlungsstopp.
- Keine Belegstruktur: Der neue Verwalter haftet nicht für alte Fehler – muss sie aber aufräumen. Nervt und kostet.
- Sonderleistungen nie definiert: Dann streitet man später über „ist das in der Pauschale drin“.
5) Rechtsgrundlagen (Stand: Februar 2026)
- Aufgaben und Befugnisse des Verwalters: § 27 WEG
- Bestellung und Abberufung: § 26 WEG
- Unterlagen-Herausgabe: BGH V ZR 21/11 (Urteil 15.07.2011) – Kontext zur Rechenschafts- und Herausgabepflicht
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung. Für die Bewertung Ihres konkreten Beschlusses oder Ihrer Übergabe empfehlen wir eine individuelle Prüfung. Sprechen Sie uns an.
Hinweis
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Er basiert auf typischen Praxisfällen. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres konkreten Falls sollten Unterlagen und Beschlüsse individuell geprüft werden.
Nächster Schritt
Wenn Sie möchten, schauen wir uns Ihre Situation kurz an und sagen Ihnen direkt, wo es klemmt – Beschluss, Unterlagen, Abrechnung oder Instandhaltung.